Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Gleichheit vor Gericht
Viele Fragen an die Anwälte unserer Hotline drehen sich um den Themenkomplex Gericht/Prozess/Klage/Verfahren. Dabei sind die Inhalte der einzelnen Telefonate höchst unterschiedlich, da ein juristischer Laie gerade im komplexen Umfeld des Prozessrechts meist keine anwendbaren Kenntnisse hat. Dabei kann hier Informationsmangel richtig teuer werden.
Gleichheit vor Gericht bedeutet, dass das Prinzip der Waffengleichheit der Parteien besteht. Ein Anwendungsfall dieses Grundsatzes ist der, dass im ordentlichen Zivilverfahren der Kläger die Klage gegen den Beklagten grundsätzlich beim Gericht des Wohnsitzes bzw. Sitzes des Beklagten erheben muss. Darin kommt der Gedanke zum Ausdruck, dass der Kläger den Beklagten eine Klage aufzwingen kann, er sich also gegen die Klage verteidigen muss. Daher wird dem Beklagten im Gegenzug die Verteidigung erleichtert, als diese grundsätzlich am Wohnsitz/Sitz des Beklagten erfolgen kann.
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Stand: 05.08.2011