Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Geschäftswert
Dies ist der für die Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit maßgebende, in Geld bemessene Wert des vom Gericht oder Notar behandelten Geschäfts.
Der Geschäftswert wird durch das Gericht oder durch den Notar festgesetzt. Die Festsetzung unterliegt Erinnerungen, Einwendungen und der Beschwerde.
Ähnlich wie beim Streitwert im streitigen Gerichtsverfahren kann es auch bei der Bemessung des konkreten Geschäftswerts zu Problemen kommen, da beispielsweise der konkrete Gegenstand des Verfahrens nicht eindeutig einer bestimmten Geschäftswertvorschrift zugeordnet werden kann.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 05.08.2011