Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Gerichtskostengesetz
Unter dem Kürzel GKG versteht man das Gerichtskostengesetz. Das GKG regelt die Kosten, welche für gerichtliche Verfahren an die Staatskasse zu zahlen sind. In mehreren Unterabschnitten werden unter anderem die Kosten vor den Zivilgerichten, den Arbeitsgerichten, den Verwaltungsgerichten, den Strafgerichten usw. geregelt.
Es gibt dabei jeweils auch eigene Normen für die Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen. Das GKG wird durch ein Kostenverzeichnis ergänzt, welchem die jeweilige Gebührenhöhe oder Gebührensätze entnommen werden können.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 05.08.2011