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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Gerichtskosten

Gerichtskosten sind die Gerichtsgebühren und Auslagen, die in einem gerichtlichen Verfahren anfallen. Sie werden aufgrund eingehender gesetzlicher Vorschriften erhoben, und zwar insbesondere für den Zivilprozess nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) sowie für das Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit nach der Kostenordnung (KostO). Diese Kosten sind im Gegensatz zu den außergerichtlichen Kosten (wie die Gebühren der Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, dem RVG) an den Staat zu entrichten. Die wichtigsten Gebühren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sind die Prozessgebühr und die (in der Regel doppelte) Urteilsgebühr. Diese Gebühren fallen nebeneinander an, werden für jeden Rechtszug aber nur einmal erhoben. Sie bestimmen sich nach dem Wert des Streitgegenstandes bzw. nach dem Geschäftswert.

Eine zivilrechtliche Klage wird beispielsweise auch erst dann dem Klagegegner (dem Beklagten) zugestellt, wenn zuvor ein entsprechender Gerichtskostenvorschuss (derzeit eine 3,0 Gebühr) an die Gerichtskasse gezahlt wurde. Eine Ausnahme gilt hier nur im Prozesskostenhilfe-Verfahren.
In Strafsachen ist nur eine Gebühr vorgesehen, die sich nach der Höhe der erkannten Strafe richtet (§ 40 GKG).

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Stand: 05.08.2011

   
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