Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Gerichtsgutachter
Ein Gerichtsgutachter ist keine Prozesspartei, sondern eine Hilfsperson des Gerichts. Ein Gerichtsgutachter ist nichts anderes, als ein vom Gericht gestellter Sachverständiger. Es handelt sich also um eine im jeweiligen Fach besonders gut ausgebildete Person, die im Auftrag des Gerichtes Ermittlungen zum jeweiligen Sachverhalt anstellt und diese dann in der Beweisaufnahme schildert. Gerichtsgutachter kommen immer dann zum Einsatz, wenn sich ein bestimmter Fall nur mit ihrer speziellen fachlichen Kenntnis und vor allem ihrer Neutralität entscheiden lässt. Dies ist z. B. regelmäßig dann der Fall, wenn die kontrahierenden Parteien jeweils bereits selbst Sachverständige beauftragt haben und diese bei ihren Untersuchungen zu sich widersprechenden Ergebnissen gelangen. Der Gerichtsgutachter ist gehalten, auf Fachsimpelei zu verzichten und das Gutachten auch für den Laien verständlich und nachvollziehbar zu fassen. Die Untersuchungsergebnisse eines Gerichtsgutachters können durch einen Privatgutachter überprüft werden.
Bei Fragen hierzu stehen Ihnen die erfahrenen Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne zur Verfügung! Stand: 19.10.2010
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