Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Gerichtsbarkeit
Die Gerichtsbarkeit regelt die zuständige Gerichtsart für das anzustrengende Verfahren. Das deutsche Recht kennt zum einen die Arbeitsgerichtsbarkeit. Diese ist zuständig in Streitverfahren aus Arbeits- und Tarifverträgen. Des Weiteren gibt es die Finanzgerichtsbarkeit. Sie ist zuständig für Streitverfahren wegen Steuern und Zöllen. Die ordentliche Gerichtsbarkeit betrifft alle Zivil- und Strafverfahren sowie die freiwillige Gerichtsbarkeit im Erb-, Nachlass-, Betreuungs- und Unterbringungsverfahren.
Streitigkeiten mit Sozialversicherungsträgern werden vor der Sozialgerichtsbarkeit ausgetragen. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit betrifft Streitverfahren mit der öffentlichen Verwaltung, die nicht der Sozial- oder Finanzgerichtsbarkeit unterliegen. Darüber hinaus gibt es die Verfassungsgerichtsbarkeit, die alle Streitverfahren in Verbindung mit der Verletzung von Grundrechten oder Rechten aus der Landesverfassung oder dem Grundgesetz betreffen.
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