Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Gericht Gericht ist im weiten Sinne definiert der Vorgang der Rechtsprechung und in einem engeren Sinne das dafür zuständige Organ, das man verwaltungstechnisch als Gerichtsbehörde und prozessual als Spruchkörper bezeichnen kann.
Die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind Organe der Rechtsprechung. Der Zivilrechtsweg kennt drei Instanzen:
Die I. Instanz erfüllt, je nach sachlicher Zuständigkeit, entweder das Amts- oder Landgericht. Die II. Instanz erfüllt nach der Zuständigkeit entweder das Landgericht oder das Oberlandesgericht.
Die III. Instanz ist der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
In den Gerichten gibt es verschiedene Spruchkörper, z. B. den Einzelrichter, die Kammer oder den Senat. Die Zuständigkeit des Spruchkörpers richtet sich nach den jeweiligen Verfahrensgesetzen, insbesondere nach der ZPO (Zivilprozessordnung) und dem GVG (Gerichtsverfassungsgesetz).
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