Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Einreichung Klage Durch die Erhebung einer Klage wird der Zivilprozess eingeleitet. Die Klageerhebung erfolgt gem. § 253 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) durch Zustellung der Klageschrift an den Beklagten. Soll die Klageschrift zugestellt werden, muss diese gem. § 496 ZPO zunächst schriftlich bei Gericht eingereicht werden (= Einreichung der Klage). "Einreichung" meint in diesem Zusammenhang die Verbringung des Klageschriftsatzes in die Herrschaft des Gerichts. Dabei muss es sich allerdings nicht um den Original-Schriftsatz handeln; so genügt bspw. die Einreichung der Klage per Telefax. Wahlweise kann die Klage bei Verfahren vor dem Amtsgericht auch mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle angebracht werden. Sobald eine Klage bei Gericht eingeht, ist die Klage anhängig. Nach Zustellung der Klage an den Prozessgegner spricht man von Rechtshängigkeit der Klage.
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Stand: 14.05.2012
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