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Telefonische Rechtsberatung zum Thema Einreichung Klage

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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Einreichung Klage

Durch die Erhebung einer Klage wird der Zivilprozess eingeleitet. Die Klageerhebung erfolgt gem. § 253 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) durch Zustellung der Klageschrift an den Beklagten. Soll die Klageschrift zugestellt werden, muss diese gem. § 496 ZPO zunächst schriftlich bei Gericht eingereicht werden (= Einreichung der Klage). "Einreichung" meint in diesem Zusammenhang die Verbringung des Klageschriftsatzes in die Herrschaft des Gerichts. Dabei muss es sich allerdings nicht um den Original-Schriftsatz handeln; so genügt bspw. die Einreichung der Klage per Telefax. Wahlweise kann die Klage bei Verfahren vor dem Amtsgericht auch mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle angebracht werden. Sobald eine Klage bei Gericht eingeht, ist die Klage anhängig. Nach Zustellung der Klage an den Prozessgegner spricht man von Rechtshängigkeit der Klage.

Viele Fragen an die Anwälte unserer Hotline drehen sich um den Themenkomplex Gericht/Prozess/Klage/Verfahren.
Dabei sind die Inhalte der einzelnen Telefonate höchst unterschiedlich, da ein juristischer Laie gerade im komplexen Umfeld des Prozessrechts meist keine anwendbaren Kenntnisse hat. Dabei kann hier Informationsmangel richtig teuer werden.

Unsere Beratungen beziehen sich u.a. auf die Zuständigkeit des Gerichts, Gerichtskosten, Prozesskosten Prozessdauer und Fristen, auf Rechtsmittel, Berufung, Revision, Verfahrensfragen, Anwaltsgebühren, Erfolgsaussichten, Klagearten, Klageerhebung, Verfahrenseinstellung, Eigenvertretung, Streitwerten aber auch zu allen anderen Fragen rund um diesen Bereich.

Bitte wählen Sie die angegebene Durchwahlnummer oder suchen Sie in der linken Menüleiste Ihr gewünschtes Rechtsgebiet aus. Unsere Anwälte beraten Sie sofort und verständlich per Telefon.


Stand: 14.05.2012

   
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