Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Eigenvertretung Parteien können sich in Zivilverfahren selbst vertreten, sofern kein Anwaltszwang besteht. Das ist in der Zivilprozessordnung geregelt, §§ 78, 79 ZPO. In Frage kommen vor allem Prozesse vor dem Amtsgericht, soweit es nicht um schwierige familienrechtliche Auseinandersetzungen geht. Grundsätzlich empfiehlt sich aber die Hinzuziehung eines sachkundigen Anwalts. Selbstverständlich steht es aber jedem zu, neben seinem Anwalt auch vor Gericht zu reden. Eine anwaltliche Vertretung ist regelmäßig vor den Land- und Oberlandesgerichten erforderlich. Deshalb führt es unweigerlich zur Niederlage im Prozess, wenn man ohne Rechtsanwalt beim Landgericht erscheint. Es ergeht dann ein sogenanntes Versäumnisurteil zu Lasten des nicht anwaltlich Vertretenen, auch wenn dieser persönlich bei Gericht erscheint. Stand: 14.05.2012
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