Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Eigenvertretung
Parteien können sich in Zivilverfahren selbst vertreten, sofern kein Anwaltszwang besteht. Das ist in der Zivilprozessordnung geregelt, §§ 78, 79 ZPO. In Frage kommen vor allem Prozesse vor dem Amtsgericht, soweit es nicht um schwierige familienrechtliche Auseinandersetzungen geht. Grundsätzlich empfiehlt sich aber die Hinzuziehung eines sachkundigen Anwalts. Selbstverständlich steht es aber jedem zu, neben seinem Anwalt auch vor Gericht zu reden. Eine anwaltliche Vertretung ist regelmäßig vor den Land- und Oberlandesgerichten erforderlich. Deshalb führt es unweigerlich zur Niederlage im Prozess, wenn man ohne Rechtsanwalt beim Landgericht erscheint. Es ergeht dann ein sogenanntes Versäumnisurteil zu Lasten des nicht anwaltlich Vertretenen, auch wenn dieser persönlich bei Gericht erscheint.
Das Internet ist ein verlockendes Medium, um Rechtsfragen oder Rechtsprobleme auch ohne Anwalt zu lösen. Für eine erste Recherche ist das WWW in der Tat gut geeignet. Für den juristischen Laien ist aber oft schwer zu verstehen, ob die gefundenen Informationen genau auf seinen Einzelfall passen.
Ein Anruf bei unseren Telefonanwälten ist eine preiswerte und bequeme Alternative zu einem Termin bei einem niedergelassen Rechtsanwalt. Ein Durchschnittsgespräch bei der Deutschen Anwaltshotline kostet weniger als zehn Euro.
Auch zur Vorbereitung einer Eigenvertretung vor Gericht ist ein kurzes Telefonat mit einem Rechtsprofi anzuraten, um teure Fehler zu vermeiden.
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Stand: 29.03.2010
Durchwahl zum Thema Eigenvertretung (Zivilprozeßrecht)