Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema eidesstattliche Versicherung
Die eidesstattliches Versicherung (oder auch: Versicherung an Eides statt) ist eine besondere Beteuerung, die dazu dienen soll, eine Tatsachenbehauptung, das heißt also eine Angabe bzw. eine Aussage vor Gericht oder eventuell auch vor einer Behörde, besonders glaubhaft zu machen. Eine solche Versicherung wird in der Regel dann verlangt werden, wenn eine Aussage bzw. deren Wahrheitsgehalt noch zweifelhaft, aber für den Ausgang des Verfahrens entscheidend ist.
In der Zwangsvollstreckung bedeutet die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, dass derjenige, der sie abgibt, die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Vermögensverzeichnis gemachten Angaben besonders versichert. Das soll bezwecken, dass sich die Gläubiger auf diese Angaben besonders verlassen können. Bis zum Jahr 1970 wurde die eidesstattliche Versicherung als Offenbarungseid bezeichnet; diese Bezeichnung findet sich heute nur noch in der Umgangssprache. Ein weiteres Synonym dafür ist "die Hand heben".
Die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung oder die Berufung auf eine solche ist gemäß § 156 Strafgesetzbuch (StGB) mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bedroht.
Fragen zu diesem Komplex beantworten Ihnen gerne unsere Anwälte aus dem Bereich Zivilrecht. Stand: 27.05.2011
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