Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema eidesstattliche Erklärung
Viele Fragen an die Anwälte unserer Hotline drehen sich um den Themenkomplex Gericht/Prozess/Klage/Verfahren. Dabei sind die Inhalte der einzelnen Telefonate höchst unterschiedlich, da ein juristischer Laie gerade im komplexen Umfeld des Prozessrechts meist keine anwendbaren Kenntnisse hat. Dabei kann hier Informationsmangel richtig teuer werden.
Eine eidesstattliche Erklärung (Eidesstattliche Versicherung) ist im deutschen Recht eine besondere Erklärung (Wissenserklärung), mit der derjenige, der diese Erklärung abgibt, bekräftigt und an Eides Statt versichert (also anstatt einer Eidesleistung), dass eine bestimmte Erklärung der Wahrheit bzw. der Wahrnehmung des Erklärenden entspricht. Wird eine solche Erklärung abgegeben, die allerdings nicht der Wahrheit entspricht, macht sich der Erklärende strafbar gemäß § 156 StGB (Strafgesetzbuch). Unsere Beratungen beziehen sich u.a. auf die Zuständigkeit des Gerichts, Gerichtskosten, Prozesskosten Prozessdauer und Fristen, auf Rechtsmittel, Berufung, Revision, Verfahrensfragen, Anwaltsgebühren, Erfolgsaussichten, Klagearten, Klageerhebung, Verfahrenseinstellung, Eigenvertretung, Streitwerten aber auch zu allen anderen Fragen rund um diesen Bereich. Bitte wählen Sie die angegebene Durchwahlnummer oder suchen Sie in der linken Menüleiste Ihr gewünschtes Rechtsgebiet aus. Unsere Anwälte beraten Sie sofort und verständlich per Telefon. Stand: 19.10.2009
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