Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Beweismittel
Als Beweismittel bezeichnet man solche Mittel, die geeignet sind zur Aufklärung eines rechtlich relevanten Sachverhalts beizutragen. Grundsätzlich unterscheidet man fünf verschiedene "Kategorien" von Beweismitteln, die während der sogenannten Beweisaufnahme vor Gericht vorgebracht werden können. Dies sind: Beweis durch Urkunden (z.B. Schriftstücke, Zeugnisse usw.), Beweis durch Sachverständige, Beweis durch Zeugen, Beweis durch Augenschein und Beweis durch die sogenannte Parteivernehmung. Vorschriften bezüglich der verschiedenen Beweismittel finden sich in der Zivilprozessordnung, ZPO, sowie in der Strafprozessordnung.
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Stand: 10.09.2009
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