Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Beweislastumkehr
Die Beweislastverteilung entspringt häufig dem materiellen Zivilrecht, denn dieses enthält Anspruchsgrundlagen, Hilfsnormen, Einreden und Einwendungen. Die Tatsachen, die den Tatbestand einer für eine Partei günstigen Norm ausfüllen, muss regelmäßig die begünstigte Partei im Zivilprozess selbst vortragen (sogenannter Beibringungsgrundsatz) und - wenn der Gegner sie bestreitet - beweisen.
Die Beweislastumkehr stellt eine Ausnahme von dem Grundsatz dar, dass grundsätzlich jede Partei die Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen der ihr günstigen Rechtsnorm trägt. Eine solche Beweislastumkehr ergibt sich teilweise aus gesetzlichen Regelungen. Daneben existieren auch richterrechtliche Regeln der Beweislastumkehr, wie beispielsweise in den Fällen der Arzt- und der Produzentenhaftung, wo die Rechtsprechung von einer Beweislastumkehr ausgeht.
Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.
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Stand: 14.12.2010
Toiletten-Sturz im Krankenhaus Nürnberg (D-AH) - Wird ein Patient auf dem Weg zur Krankenhaus-Toilette von Pflegern begleitet und fällt dabei hin, haftet dafür zunächst das Klinik-Management. Weder der zu Schaden gekommene Patient noch das damit betraute ...weiter lesen