Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Auskunftsklage
Zweck der Auskunftsklage ist es, einen bestimmten Sachverhalt zu ermitteln, den der Kläger benötigt, um weitere (die eigentlichen) Ansprüche rechtsförmig zu verfolgen.
Eine Leistungsklage, d.h. etwa der Antrag auf Zahlung einer Summe, muss vom Kläger grundsätzlich beziffert werden. Kennt der Kläger nun die anspruchsausfüllenden Tatsachen nicht, wären - gäbe es die Auskunftsklage nicht - seine Möglichkeiten zur klageweisen Durchsetzung seiner Forderung abgeschnitten. Die Auskunftsklage spielt vor allem im Familienrecht, dort naturgemäß im Rahmen einer Scheidung im Verbundverfahren, eine wichtige Rolle. Die Auskunftsklage kann auch stufenweise erhoben werden, d.h. der Kläger muss dann nicht zwei Verfahren durchführen.
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