Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Anwaltspflicht In verschiedenen Verfahren beim Zivilprozess besteht die Notwendigkeit, einen Rechtsanwalt zur Vertretung der Parteien hinzuzuziehen. Ist eine Partei nicht ordnungsgemäß vertreten, so kann sie Prozesshandlungen nicht wirksam vornehmen. Das heißt, sie kann sich auch nicht wirksam verteidigen oder wird im Termin als nicht anwesend betrachtet obwohl sie persönlich anwesend ist.
§ 78 ZPO regelt, dass sich die Parteien vor den Landgerichten, Oberlandesgerichten, Obersten Landesgerichten und vor dem BGH von einem bei dem jeweiligen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen müssen. Falls z. B. eine Partei zum Verhandlungstermin beim Landgericht ohne Anwalt erscheint, kann ein Versäumni8surteil erlassen werden. Vor den Amtsgerichten herrscht weitgehend keine Anwaltspflicht. Jedoch gibt es hier Ausnahmen. Beispielsweise vor dem Familiengericht. Näheres hierzu erfahren Sie bei einem unserer Rechtsanwälte.
Falls Sie Fragen haben zur Anwaltspflicht kontaktieren Sie die Deutsche Anwaltshotline. Unsere Anwälte beraten Sie sofort und verständlich per Telefon.
Stand: 27.04.2012
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