Anwaltspflicht: Wann müssen Sie einen Anwalt hinzuziehen?

In bestimmten Verfahren beim Zivilprozess herrscht Anwaltszwang, d.h. es besteht die Notwendigkeit, einen Rechtsanwalt zur Vertretung hinzuzuziehen. Ist eine Partei dann nicht anwaltlich vertreten, kann sie Prozesshandlungen nicht wirksam vornehmen. Das bedeutet z.B., sie kann sich nicht wirksam verteidigen oder Ansprüche stellen und wird im Termin als nicht anwesend betrachtet, obwohl sie persönlich anwesend ist.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Wie ist die Anwaltspflicht gesetzlich geregelt?

§ 78 ZPO regelt, dass sich die Parteien vor den Landgerichten, Oberlandesgerichten, Obersten Landesgerichten und vor dem BGH von einem bei dem jeweiligen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen müssen.

Welche Konsequenzen hat ein Verstoß gegen den Anwaltszwang?

Falls z. B. eine Partei zum Verhandlungstermin beim Landgericht ohne Anwalt erscheint, kann ggf. ein Versäumnisurteil gegen sie erlassen werden.

Vor den Amtsgerichten herrscht grundsätzlich kein Anwaltszwang, jedoch gibt es auch hier Ausnahmen, beispielsweise vor den Familiengerichten.

Anwaltspflicht: Beratung durch einen Anwalt

Falls Sie Fragen zur Anwaltspflicht haben, kontaktieren Sie die selbstständigen Kooperationsanwälte und -anwältinnen der DAHAG. Diese beraten Sie sofort und verständlich am Telefon.