Rechtsberatung Hotline
zur Startseite zum ImpressumKontaktzum Pressebereich
für Anwältefür MitgliederNewsletter bestellenzu den FAQs
Stellenangebote Datenschutzerklärung
Anwaltshotline: Sofort telefonische Rechtsberatung E-Mail-Beratung: Rechtsberatung E-Mail Vertragscenter: Download von Verträgen, Musterschreiben und Leitfäden Anwaltssuche: Bundesweite Suche nach Rechtsanwälten und Kanzleien

Telefonische Rechtsberatung zum Rechtsgebiet Zivil- und Wehrdienstrecht

Tipps & Service

 

Anrufen ohne 0900-Nr.

 

Mitglied werden

 

Newsletter bestellen

 

Seite empfehlen

 

Zu Favoriten hinzufügen

 

Alle Durchwahlen drucken

 

Login

Durchwahl zum Thema Zivil- und Wehrdienstrecht
0900-1 875 000-543
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
 
Tüv Service tested Noch mehr Qualität:
Bewerten auch Sie den Anwalt
nach dem Gespräch !

Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Zivil- und Wehrdienstrecht

Auch in Zeiten, in denen die Abschaffung der Wehrpflicht diskutiert wird, ist das Wehrdienstrecht einschließlich dem Zivildienstrecht (das Recht der Kriegsdienstverweigerung) ein bedeutender Teil der Rechtspraxis. Obwohl der neunmonatige Grundwehrdienst auch in Abschnitten geleistet werden kann, ergeben sich viele Rechtsstreitigkeiten. Diese betreffen insbesondere die Beurteilung der Diensttauglichkeit, also dem Grad der Musterung durch den Amtsarzt. Im Wehrdienstrecht bestehen ergänzend gegenüber einer frühzeitigen Einberufung unter Umständen auch Möglichkeiten der Zurückstellung oder der Freistellung von der Einberufung zum Wehrdienst.

In Deutschland genießt das Recht zur Wehrdienstverweigerung (Kriegsdienstverweigerung oder Grundwehrdienstverweigerung) Verfassungsrang. Wer sein Grundrecht auf Verweigerung ausüben möchte, muss ein bestimmten Formalien genügenden Antrag an das Kreiswehrersatzamt stellen. Grundsätzlich ist dann Ersatzdienst zu leisten: Zivildienst.

Eine Einberufung oder die Ableistung des Zivildienstes können einen schwerer Einschnitt in das persönliche Lebensmodell darstellen. Lassen Sie sich im Zweifel bei Fragen zu dieser schwierigen Materie per Telefon beraten.
Stand: 27.07.2011

   
Interessante Beiträge zum Thema Zivil- und Wehrdienstrecht

Religiöse Verweigerung der Arbeit
Nürnberg (D-AH) - Wer seine vertraglich vereinbarte Arbeit auf Dauer verweigert, kommt um eine Kündigung in der Regel nicht herum. Auch wenn er dafür nach eigenem Verlautbaren religiöse Gründe anführt. Allerdings dürfen dem ...weiter lesen

Ähnliche Themen:

Freistellung Arbeitsrecht Wehrpflicht Tarifrecht Musterung 
Verweigerung Ersatzdienst Grundwehrdienst Insolvenzrecht Antrag 
Einberufung Grad der Musterung Grundrecht Wehrdienstverweigerung 
Amtsarzt 
Einige Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline:
Rechtsanwalt
Peter Muth
Rechtsanwalt
Oliver Beetz
Rechtsanwalt
Tim Vlachos
Rechtsanwältin
Cathrin Meyer-Hennecke
Suche nach
Rechtsbegriffen:
 
Ticker
Deutsche Anwaltshotline
Jura-Ticker für Ihre Seite?
Einfach hier klicken.
Weitere Dienste:
Deutsche Anwaltshotline in Social Media

Deutsche Anwaltshotline auf facebook Deutsche Anwaltshotline auf google+ Deutsche Anwaltshotline auf twitter Deutsche Anwaltshotline Social Media Vorteile
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:

 

Russisch [Русский]

 

Englisch [English]

 

Türkisch [Türkçe]

 

Griechisch [Eλληνικα]

 

Spanisch [Español]

 

Französisch [Français]

 

Deutsch

Vorteile

Weitere Projekte der Deutschen Anwaltshotline: Anwaltsverzeichnis | Deutsches Rechtsforum