Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Zivil- und Wehrdienstrecht
Auch in Zeiten, in denen die Abschaffung der Wehrpflicht diskutiert wird, ist das Wehrdienstrecht einschließlich dem Zivildienstrecht (das Recht der Kriegsdienstverweigerung) ein bedeutender Teil der Rechtspraxis. Obwohl der neunmonatige Grundwehrdienst auch in Abschnitten geleistet werden kann, ergeben sich viele Rechtsstreitigkeiten. Diese betreffen insbesondere die Beurteilung der Diensttauglichkeit, also dem Grad der Musterung durch den Amtsarzt. Im Wehrdienstrecht bestehen ergänzend gegenüber einer frühzeitigen Einberufung unter Umständen auch Möglichkeiten der Zurückstellung oder der Freistellung von der Einberufung zum Wehrdienst.
In Deutschland genießt das Recht zur Wehrdienstverweigerung (Kriegsdienstverweigerung oder Grundwehrdienstverweigerung) Verfassungsrang. Wer sein Grundrecht auf Verweigerung ausüben möchte, muss ein bestimmten Formalien genügenden Antrag an das Kreiswehrersatzamt stellen. Grundsätzlich ist dann Ersatzdienst zu leisten: Zivildienst.
Eine Einberufung oder die Ableistung des Zivildienstes können einen schwerer Einschnitt in das persönliche Lebensmodell darstellen. Lassen Sie sich im Zweifel bei Fragen zu dieser schwierigen Materie per Telefon beraten. Stand: 27.07.2011
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