Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Wohnungseigentumsgesetz
Das Gesetz enthält Vorschriften über die Begründung von Wohnungseigentum, über das Gemeinschafts- und Sondereigentum, die Eigentümerversammlung, Beschlussfassung, den Verwaltungsbeirat und die Verwaltung, um die wichtigsten Bestimmungen zu nennen. Des weiteren ist in dem Gesetz das Wohnungserbbaurecht und das Dauerwohnrecht geregelt.
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Stand: 16.03.2011
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