Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Wohneigentumsrecht
Das Wohneigentumsrecht oder kurz WEG-Recht ist im Einzelnen im Wohnungseigentumsgesetz geregelt. Das Gesetz enthält insbesondere Vorschriften über die Begründung von Wohnungseigentum, über Sondereigentum und dessen Gebrauch, über Gemeinschaftseigentum, die Einberufung der Eigentümerversammlung, Beschlussfassung und die Verwaltung.
Viele Rechtsfragen aus diesem weiten Feld lassen sich sofort von unseren im Wohneigentumsrecht erfahrenen Anwälten beantworten. Bitte halten Sie Unterlagen, die im Zusammenhang mit Ihrer Frage stehen zum Telefonat bereit. Stand: 27.07.2011
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