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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Waschküche

Die meisten Mehrfamilienhäuser verfügen heutzutage über eine Waschküche. Gerade bei neueren Objekten ist eine Waschküche standardmäßig bereits in der Bauplanung vorgesehen. Nur noch sehr selten ist in einem Haus vorgesehen, dass die Bewohner in der eigenen Wohnung waschen müssen. Wie eine Waschküche zu nutzen ist, wird zumeist in einer Hausordnung vorgeschrieben. So kann bestimmt werden, zu welchen Zeiten die Waschküche genutzt oder eben gerade nicht genutzt werden darf. Manchmal gehen von Waschmaschinen und Wäschetrocknern nämlich nicht unerhebliche Lärmbelästigungen aus, die sich im Einzelfall durchaus störend auf die Nachtruhe auswirken können, je nachdem wo die Waschküche bzw. einzelne Wohneinheiten gelegen sind. Auch dürfte selbstverständlich sein, dass eine Waschküche nicht zweckentfremdet werden darf. Eine solche Zweckentfremdung ist dann gegeben, wenn beispielsweise die Waschküche als Abstellraum oder zu anderen vertragswidrigen Zwecken genutzt wird. Eine vertragswidrige Nutzung einer Waschküche kann dann im Einzelfall untersagt werden, zu einer Abmahnung führen und im Falle der unbeeindruckten weiteren Zweckentfremdung sogar zu einer Kündigung (des Mieters) führen.

Viele Fragen zu diesem Thema lassen sich von einem in dem jeweiligen Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beraten. Bitte halten Sie eventuell vorhanden Unterlagen wie z.B. Schriftverkehr oder Verträge bereit.
Stand: 20.10.2011

   
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