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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Hausverwalter

Der Hausverwalter ist ein durch einen Vertrag mit dem Eigentümer verbundener Verwalter des zu vermieteten Objektes. Der Umfang der Rechte und Pflichten der Verwaltung ergeben sich einzig und allein aus dem Verwaltungsvertrag, den der Hausverwalter mit dem Eigentümer der Immobilie geschlossen hat.

Hieraus entsteht eine ganze Fülle von Schwierigkeiten für den Mieter. Dieser kann regelmäßig kaum erkennen, welche Rechte und Pflichten der Hausverwalter innehat. Insbesondere stellt sich oft die Frage, inwieweit einem Hausverwalter oder einen Vertreter der Zutritt zur Wohnung gestattet werden muss. Gleichsam gilt es auch für den Hausverwalter und für den Vermieter durch sorgsame Ausgestaltung eines Verwaltervertrages für Rechtsklarheiten zu sorgen.

Ein Gespräch mit einer/m auf Miet- und Eigentumsrecht spezialisierten Anwältin/Anwalt ist daher dringend zu empfehlen. Die Frage ob und in wie weit die Hausverwaltung den Eigentümer vertritt, hat letztlich nicht nur bei Vertragsabschluss des Mietvertrages, sondern vor allen Dingen auch bei Störungen in dem Mietvertragsverhältnis sowie bei der Beendigung des Mietvertragsverhältnisses entscheidende Bedeutung. Im letzten Fall ist besonders die Frage, ob der Eigentümer oder der Hausverwalter eine Kündigung aussprechen darf bzw. eine Kündigung des Mieters empfangen darf für die Wirksamkeit der Kündigung entscheidend. Letztlich ist auch die Prozessvollmacht entscheidend dafür, ob der Verwalter Prozessführungsbefugnis für den Eigentümer besitzt.
Stand: 10.10.2011

   
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