Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Gemeinschaftsordnung
Es macht durchaus Sinn, auch in kleineren sozialen Gemeinschaften Regeln für ein friedliches Miteinander aufzustellen. Dies geschieht in Hausgemeinschaften, unabhängig davon, ob es sich nun um eine Mietergemeinschaft, eine Eigentümergemeinschaft oder auch eine Gemeinschaft, in der es sowohl Eigentümer als auch Mieter gibt, vielfach in Form einer sogenannten Gemeinschaftsordnung. Eine solche Gemeinschaftsordnung wird häufig auch als Hausordnung bezeichnet. Ist sie beispielsweise mit an einen Mietvertrag gekoppelt, so ist sie mit den Unterschriften beider Vertragsparteien automatisch auch Vertragsbestandteil geworden und damit in jedem Fall einzuhalten. Üblicherweise werden in einer Gemeinschaftsordnung hausinterne Regeln aufgestellt, um ein problemloses Miteinander innerhalb des Hauses zu ermöglichen. Solche Regeln betreffen insbesondere die einzuhaltenden Ruhezeiten, aber auch etwa, was (oder was gerade nicht) in Gemeinschaftsräumen - wenn auch nur vorübergehend- gelagert werden darf. Ein permanenter Verstoß gegen eine Gemeinschaftsordnung kann für einen Mieter zu Abmahnungen bis hin zu einer fristlosen Kündigung führen.
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Stand: 20.10.2011