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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Treuhand

Bei der Treuhand handelt es sich um die im Normalfall langfristige Verwaltung eines fremden Rechts durch einen entsprechend Bevollmächtigten. Die Treuhand ist nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt, es handelt sich vielmehr um eine vertragliche Abrede zwischen demjenigen, der sich um das fremde Recht kümmern soll - dem Treunehmer - und demjenigen, der sein Recht dem Treunehmer (auch Treuhänder) überlässt.

Dieser Vertrag mit samt seinem Inhalt ist aber nur dem Treuhänder und dem Treugeber bekannt, so dass der Treuhänder grundsätzlich die Möglichkeit hat, im Kontakt mit Dritten, von diesem Vertrag abzuweichen. Dies gilt im Verhältnis zu Dritten (Außenverhältnis) jedenfalls dann, wenn eine vollständige Übertragung des Rechts, etwa des Eigentums an einer Sache, stattgefunden hat. Damit hat der Empfänger und Verwalter der Sache im Außenverhältnis die volle Rechtsstellung des Eigentümers. Dagegen ist auch eine Treuhand möglich, durch einen Treuhänder, der nur Vollmacht bei unverändertem Eigentum hat.

Handelt der Treuhänder entgegen seiner vertraglichen Pflichten mit dem Treugeber, kann er sich diesem gegenüber schadensersatzpflichtig machen.

Treuhandverträge dienen unterschiedlichen Interessen, so dass man die Verwaltungstreuhand und die Sicherungstreuhand als Ausprägungen der Treuhand im allgemeinen unterscheiden kann.

Die Verwaltungstreuhand dient den Interessen entweder des Treugebers oder eines Dritten, man spricht von Fremdnützigkeit. Beispiel ist der Treuhänder in der Verbraucherinsolvenz. Die Sicherungstreuhand ist hingegen eigennützig und dient den Interessen des Treuhänders, z. B. bei der Sicherungsübereignung oder der Sicherungsgrundschuld.

Bei juristischen Fragen zum Thema Treuhand sollten Sie mit einem Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt Wirtschaftsrecht sprechen.  Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.
Stand: 30.09.2011

   
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