Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Wettbewerbswidrig
Wettbewerbswidrig ist das Verhalten eines Marktteilnehmers, welches dazu führt, dass der Leistungswettbewerb durch Täuschung, physische oder psychische Bedrängung zu Gunsten eines Marktteilnehmers gegenüber Mitbewerbern verzerrt und ein Kunde sich durch dieses Verhalten für ein Produkt oder eine Dienstleistung entscheidet.
Wettbewerbswidrig sind daher insbesondere Verhaltensweisen von Marktteilnehmern im Geschäftsverkehr, die gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verstoßen. Es kommen aber auch andere Verstöße gegen geltende Gesetze, zum Beispiel sekundärrechtliche Regelungen des Europarechts, in Betracht. Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht können zu kostenintensiven Abmahnungen durch Mitbewerber und Wirtschaft- und Verbraucherverbände führen.
Bei Fragen Wettbewerbswidrigkeit können viele schwierige Fragen auftauchen, die häufig nur nach eingehender Prüfung sämtlicher Unterlagen durch einen erfahrenen Rechtsanwalt beantwortet werden können. Daher sollte Sie für eine telefonische Beratung Ihre Unterlagen vorliegen haben. Stand: 03.11.2011
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