Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Teledienstegesetz
Das Gesetz über die Nutzung von Telediensten oder kurz Teledienstegesetz (TDG) war ein bundesdeutsches Gesetz mit dem Ziel, einheitliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten der elektronischen Kommunikationsgesellschaft zu schaffen. Unter anderem regelte das Gesetz gewisse Pflichtangaben für die Betreiber von Diensten im Internet. Ein Verstoß gegen diese Pflichten, die häufig den Betroffenen nicht so ohne weiteres bekannt waren, konnte zu kostenintensiven Abmahnungen führen. Es ist seit dem 1. März 2007 außer Kraft, da es vom Telemediengesetz abgelöst wurde.
Ein im Bereich des Medienrechts erfahrener Anwalt der Deutschen Anwaltshotline erklärt Ihnen, welche Angaben in Ihrem Falle erforderlich sind, um eine Anbieterkennung auf Ihrer Internetseite zur Verfügung zu stellen zu können, welches den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die meisten Fragen lassen sich innerhalb weniger Minuten klären. Stand: 06.07.2009