Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Teledienstedatenschutzgesetz
Das Teledienstedatenschutzgesetz war ein deutsches Gesetz. Es ist jedoch inzwischen außer Kraft und wurde durch Telemediengesetz ersetzt. Das Telemediengesetz setzt den rechtlichen Rahmen für so genannte Telemedien in Deutschland und enthält daher wichtige Vorschriften im Bereich des Internetrechts. Das TMG gilt nach § 1 TMG für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes, die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, telekommunikationsgestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes oder Rundfunk nach § 2 des Rundfunkstaatsvertrages sind. Das Gesetz gilt für alle Anbieter einschließlich der öffentlichen Stellen unabhängig davon, ob für die Nutzung ein Entgelt erhoben wird. Beim Telemediengesetz können viele schwierige Rechtsfragen auftauchen, die häufig einer eingehenden rechtlichen Prüfung bedürfen.
Stand: 06.04.2011