Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Schutzgebühr
Wenn für eine gewerbliche Leistung, beispielsweise in der Form eines Prospekts mit Informationen eine Schutzgebühr verlangt wird, dient diese nicht der Gegenwert für die Leistung, sondern sie soll sicherstellen, dass nur derjenige die Leistung in Anspruch nimmt, der auch tatsächlich ein wirtschaftliches Interesse daran hat und dafür zu zahlen bereit ist. Grundsätzlich handelt es sich bei einer Schutzgebühr also um ein sinnvolles Kontrollinstrument für das Marktverhalten von Kunden und sie kann wettbewerbsrechtlich sogar geboten sein, wenn die fragliche Leistung ohne eine Schutzgebühr ansonsten einem Preisdumping zu Opfer fiele. Problematisch sind Schutzgebühren aber, wenn es bei den fraglichen Leistungen eigentlich um Lockvogelangebote geht, die nur dem bloßen Kundenfang dienen und nicht einmal die Schutzgebühr wert sind. Bei einer Schutzgebühr können viele schwierige Rechtsfragen auftauchen, die häufig nur nach genauer Prüfung durch einen Rechtsanwalt beantwortet werden können. Bitte halten Sie zu Ihrem Telefonat die nötigen Unterlagen bereit. Stand: 06.04.2011