Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Preisauszeichnungsverordnung
In der Preisangabenverordnung ist geregelt, wie und in welcher Form Teilnehmer des Marktes die Preise für ihre Waren und Dienstleistungen angeben müssen. Sie wurde zuletzt geändert am 29.07.2009 geändert. Praktisch besonders wichtig ist für den Verbraucher die Pflicht, neben dem Preis für eine verpackte Ware auch deren Grundpreis beispielsweise pro Liter, pro Kilo, pro Quadratmeter oder pro Kubikmeter anzugeben. Verstöße gegen eine solche Pflicht werden als Ordnungswidrigkeiten verfolgt und bestraft.
Das Gesetz sieht spezielle Vorschriften für den Handel, Kredite, Gaststätten / Beherbergungsbetriebe und Tankstellen/Parkplätze vor. Das Gesetz sieht auch Ausnahmen vor. Die gesamte Verordnung ist nicht anzuwenden, wenn die Angebote oder Werbung gegenüber Letztverbrauchern, die die Ware oder Leistung in ihrer Selbstständigen beruflichen oder gewerblichen oder behördlich oder dienstlichen Tätigkeit verwenden, erfolgen.Großhändlern ist es daher gestattet, mit netto Preisen zu werben, wenn keine Verbraucher Zutritt zu den Geschäftsräumen haben.
Bei Fragen zur Preisangabenverordnung können viele schwierige Fragen auftauchen, die häufig nur nach eingehender Prüfung sämtlicher Unterlagen durch einen erfahrenen Rechtsanwalt beantwortet werden können. Daher sollte Sie für eine telefonische Beratung Ihre Unterlagen vorliegen haben. Stand: 03.11.2011