Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Postwurfsendung
Für Postwurfsendungen gibt es eigentlich keine gesetzlichen Regelungen. Jeder kann sich beispielsweise aus dem Telefonbuch Anschriften heraussuchen und seine Werbung dort hin schicken. Datenschutzrechtliche Bestimmungen sind erst zu beachten, wenn es um die qualitative Bewertung von möglichen Empfängern geht: Männer in einem Alter zwischen 20 und 30 Jahren, die sich für Autos interessieren und einen Kredit benötigen. Die Empfänger von Postwurfsendungen haben einen Abwehr-, bzw. Unterlassungsanspruch, wenn sie gegenüber dem Absender wegen der Zusendung weiterer Werbung widersprochen haben. Insoweit muss eine Postwurfsendung den Absender ausweisen und die Werbung als Inhalt erkennbar machen. Alles andere ist wettbewerbswidrig.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 16.03.2011