Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Kartellgesetz
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) regelt das deutsche Kartellrecht und wird umgangssprachlich als Kartellgesetz bezeichnet. Sinn und Zweck des Gesetzes ist die Erhaltung eines funktionierenden, ungehinderten und möglichst vielseitigen Wettbewerbs. Der Missbrauch von Marktmacht sowie eine unzulässige Koordination und Begrenzung des Wettbewerbsverhaltens unabhängiger Marktteilnehmer soll verhindert werden.
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen wird aufgrund der Europäisierung des Rechts heute stark durch das europäisches Wettbewerbsrecht beeinflusst. Zuständig für die Überwachung und Ausführung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sind das Bundeskartellamt und die Landeskartellbehörden in solchen Fällen, deren Bedeutung nicht über das Gebiet eines Bundeslandes hinausreicht.
Zu allen Fragen betreffend das Kartellrecht und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen berät Sie ein in diesem Rechtsgebiet erfahrener Rechtsanwalt sofort innerhalb weniger Minuten. Bitte halten Sie zu Ihrem Telefonat vorhandene Unterlagen bereit.
Stand: 07.10.2011