Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Impressumspflicht
Bei Onlineveröffentlichungen wird das Impressum auch als Anbieterkennung bezeichnet. Ein Impressum ist eine bei einer Publikationen vorgeschriebene Angabe über die Herkunft, vor allem um die presserechtlich für den Inhalt Verantwortlichen kenntlich zu machen. Das Impressum muss z.B. den Namen und die Anschrift sowie die Kontaktdaten des Verantwortlichen enthalten. Wenn diese Angaben fehlen oder nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, besteht die Gefahr einer kostenpflichtigen Abmahnung. Die Pflicht ein Impressum zu erstellen, gilt nach der einschlägigen Gesetzeslage sowohl für Druckerzeugnisse als auch für Veröffentlichungen im Internet. Bei Onlineveröffentlichungen wird das Impressum auch als Anbieterkennung bezeichnet.
Bei Fragen zur Impressumspflicht können viele schwierige Fragen auftauchen, die häufig nur nach eingehender Prüfung sämtlicher Unterlagen durch einen erfahrenen Rechtsanwalt beantwortet werden können. Daher sollte Sie für eine telefonische Beratung Ihre Unterlagen vorliegen haben. Stand: 03.11.2011