Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Heilmittelwerbegesetz
Neben anderen Gesetzen bildet das Heilmittelwerbegesetz in Deutschland den rechtlichen Rahmen für die Werbung von Leistungsanbietern im Gesundheitswesen. Dies sind insbesondere Krankenhäuser, Ärzte und Apotheker.
Das Gesetz beinhalten u.a. das Verbot Heilung zu garantieren. Zudem ist es nach dem Gesetz zum Beispiel verboten, die Behauptung aufzustellen, dass ein Medikament oder eine Behandlungsmethode auf keinen Fall Nebenwirkungen habe.
Verstöße gegen das Heilmittelwerberecht stellen zum Teil Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten dar. Bei bestimmten Verstößen sieht das Gesetz Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldbußen bis zu 50.000 Euro vor. Die häufigste Form der Sanktionierung von Verstößen beruht allerdings auf wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen durch Wettbewerbs- oder Verbraucherverbänden oder Konkurrenten.
Ein im Bereich des Heilmittelwerberechts erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen jedoch beratend zur Seite stehen. Bitte halten Sie zu Ihrem Telefonat die entsprechenden Unterlagen bereit. Stand: 13.08.2008