Durchwahl zum Thema Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
(Wettbewerbsrecht)
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Wettbewerbsrecht
Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Das zuletzt 2004 umfassend novellierte Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dient in Deutschland im Wesentlichen dem Schutz der Marktteilnehmer und Verbraucher vor Maßnahmen der Konkurrenz bzw. anderen Marktteilnehmer, die zu einer Verzerrung des Wettbewerbs führen. Es gewährt dem Verletzten diverse Unterlassungs-, Schadensersatz-, Beseitigungs-, Gewinnabschöpfungs- und Auskunftsansprüche im Rahmen des geschäftlichen Verkehrs gegen den Schuldner.
Gerade wenn Sie gewerblich tätig sind, kann wettbewerbswidriges Verhaltens zu kostenintensiven Abmahnungen führen, da es eine für den Laien nahezu unüberschaubare Fülle an Rechtsprechung zu diesem Thema gibt. Ein in diesem Bereich erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen jedoch innerhalb weniger Minuten sofort beratend zur Seite stehen und Ihnen erläutern, wie Sie sich gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wehren bzw. diese von vornherein vermeiden können. Stand: 13.08.2008