Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Arzneimittelwerbung
Unter Arzneimittelwerbung versteht man eine Werbung, auf welche die Vorschriften des Heilmittelwerbegesetz Anwendung finden. Nach diesen Vorschriften unterliegt die Werbung mit krankheitsbezogenen Aussagen in Deutschland für einige Produkte wie beispielsweise Arzneimittel, Medizinprodukte, aber auch für medizinische Therapien und Kosmetika, besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen. Verstöße gegen die Vorschriften des Heilmittelwerbegesetzes können strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen. Wettbewerbsrechtliche Ansprüche wegen Verletzung des Heilmittelwerbegesetzes können nach § 1 UWG geltend gemacht werden. Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht können zu kostenintensiven Abmahnungen durch Mitbewerber und Wirtschaft- und Verbraucherverbände führen.
Ein in diesem Bereich erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen jedoch innerhalb weniger Minuten sofort beratend zur Seite stehen und Ihnen erläutern, wie Sie sich gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wehren bzw. diese von vornherein vermeiden können. Stand: 30.09.2008