Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Anbieterkennung
Unter der so genannten Anbieterkennung, die außerhalb des Internets auch als Impressum bezeichnet wird, versteht man die Pflicht, in Online-Veröffentlichungen bestimmte Angaben zu machen, um den für die Veröffentlichung presserechtlich Verantwortlichen kenntlich zu machen.
Welche Angaben dies sind, ist gesetzlich vorgeschrieben. Das Impressum muss den Namen und die Anschrift sowie die Kontaktdaten enthalten, aber je nach den Umständen des Einzelfalls kommen auch andere Pflichtangaben in Betracht, insbesondere wenn Dienstleistungen angeboten werden, die einer behördlichen Erlaubnis bedürfen. Wenn diese Angaben fehlen oder fehlerhaft sind, besteht die Gefahr einer kostenpflichtigen Abmahnung!
Ein im Bereich des Internetrechts erfahrener Anwalt erklärt Ihnen, welche Angaben in Ihrem Falle erforderlich sind, um ein abmahnsicheres Impressum auf Ihrer Internetseite zur Verfügung zu stellen zu können. Die meisten Fragen lassen sich dabei innerhalb weniger Minuten klären. Stand: 13.08.2008