Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Abmahnwelle
Eine Abmahnwelle bezeichnet das massenhafte Versenden von Abmahnungen wegen derselben vermeintlichen oder tatsächlichen Rechtsverletzung. Unter einer Abmahnung wird nach deutschem Recht die Aufforderung verstanden, eine Rechtsverletzung zu unterlassen, die vermeintlich oder tatsächlich vorliegt. Sinn ist es, dem Betroffenen die Möglichkeit zu geben, die Angelegenheit außergerichtlich zu klären bzw. beizulegen. Hierdurch können bei einer tatsächlich vorliegenden Rechtsverletzung erhebliche Kosten gespart werden.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, gilt es zunächst Ruhe zu bewahren und durch einen Anwalt klären zu lassen, ob eine Rechtsverletzung tatsächlich vorliegt, so dass sich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung empfiehlt.
Ein auf dem Gebiet der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung spezialisierter Anwalt kann mit Ihnen innerhalb weniger Minuten klären, ob sich eine Verteidigung gegen eine Abmahnung lohnt. Bitte halten Sie hierfür Ihre Unterlagen, insbesondere die Abmahnung und die Unterlassungserklärung bereit.
Stand: 13.08.2008