Wasserschaden: Wann haftet welche Versicherung?

Wasserschäden können jeden treffen – überall, zu jeder Tageszeit, egal in welchem Zimmer. Vielleicht hat Ihr Nachbar einmal nicht aufgepasst oder das Dach Ihrer Mietwohnung ist undicht. Schnell wird so ein Schaden richtig teuer und mangelnder Versicherungsschutz sorgt dafür, dass Sie selbst dafür aufkommen müssen. Hier erfahren Sie, wie Sie sich selbst absichern können und was im Fall eines Wasserschadens zu tun ist.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Wasserschaden: Das Wichtigste auf einen Blick

Versicherung: Nicht jede Versicherung greift bei jeder Art Wasserschaden

Haftung: Wer für einen Wasserschaden haftet, kommt immer darauf an, wer ihn wie verursacht und wie die Person versichert ist

Mietminderung: Mietminderung ist bei einem unverschuldeten Wasserschaden eine Option, die aber gut durchdacht werden sollte

Gegen einen Wasserschaden helfen allerhand Versicherungen. Allerdings kommt es immer auf den Grund für den Wasserschaden an, um zu wissen, welche Versicherung greift. Vor allem aber gilt das Prinzip der Vorsicht: Lassen Sie die Waschmaschine nur laufen, wenn Sie daheim sind, achten Sie auf den Wasserstand, wenn Sie sich ein Bad einlassen oder lassen Sie bei Starkregen in der Nacht die Fenster geschlossen. Was aber, wenn trotz aller Vorsichtsmaßnahmen etwas passiert?

Erstes Anzeichen: Feuchte Wände

Häufig bemerken Sie einen Wasserschaden erst, wenn es bereits zu spät ist, um Schlimmeres zu verhindern. Noch bevor Sie das Leck in der Leitung orten können, sind feuchte Wände häufig ein erstes Indiz für einen Wasserschaden. Leider tritt das Wasser in den meisten Fällen nicht dort aus, wo auch der Schaden am Rohr entstanden ist. Nehmen Sie feuchte Wände wahr, informieren Sie sofort Ihren Vermieter oder falls Sie Eigentümer sind, einen Profi. Nur wenn Sie rechtzeitig handeln, kann sich der Schaden in Grenzen halten und nur dann springt Ihre Versicherung ein. Haben Sie also einen Wasserschaden, ist es wichtig, dass Sie erst einmal alles Zumutbare tun, um den Schaden gering zu halten. Drehen Sie also unbedingt zuerst das Wasser ab und verständigen Sie – falls nötig – den Wassernotdienst.

Wasserschaden: Welche Versicherung zahlt die Schäden?

Egal ob Mieter oder Eigentümer – es empfiehlt sich stets vorzusorgen und bei einem Wasserschaden versichert zu sein. Allerdings kommt es dabei immer darauf an, wodurch der Wasserschaden verursacht wurde. Denn für die unterschiedlichen Möglichkeiten brauchen Sie theoretisch unterschiedliche Versicherungen. Doch welche Versicherung bezahlt wann bei welchen Wasserschaden?

Haftpflichtversicherung

Eine Versicherung, die ein jeder besitzen sollte, ist die Haftpflichtversicherung. Achten Sie bei einem Abschluss darauf, eine möglichst hohe Deckungssumme zu haben. Die Versicherung zahlt dann, wenn Sie unabsichtlich einen Wasserschaden verursachen und einem anderen dadurch Schäden entstehen. Die Haftpflichtversicherung kommt nicht für Schäden an Ihrem eigenen Mobiliar oder dem Haus auf, sondern ausschließlich bei anderen Geschädigten – zum Beispiel Ihrem Nachbarn.

Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung ergibt dann Sinn, wenn Sie teure Möbel oder Geräte haben, die im Falle eines Wasserschadens kaputt gehen könnten. Denn die Hausratversicherung kommt im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung für die Schäden an Ihrem Eigentum auf. Voraussetzung ist aber auch hier, dass Sie den Wasserschaden nicht mit Absicht verursacht haben.

Gebäudeversicherung

Für Mieter ist diese Versicherung weniger interessant, wohl aber für Eigentümer oder Vermieter. Denn bei einem Wasserschaden muss oft etwas an der baulichen Substanz einer Immobilie gearbeitet werden. Rohre müssen offengelegt, Wände getrocknet oder gar Böden ersetzt werden. Dafür kommt die Gebäudeversicherung auf. Sie lohnt sich für jeden, der Wohneigentum besitzt. Also nicht für Mieter, denn häufig werden die Kosten dafür sowieso auf die Nebenkosten umgelegt.

Elementarversicherung

Haben Sie und Ihre Nachbarn alles richtig gemacht und alle Anschlüsse und Rohrleitungen sind intakt, schützt Sie das trotzdem nicht vor einem Wasserschaden durch Hochwasser oder Starkregen. In einem solchen Fall schützt Eigentümer eine Elementarversicherung. Sie zahlt dann, wenn es durch natürliche Umstände zu einem Wasserschaden kommt und Sie nichts dafür können. Eine solche Versicherung lohnt sich für Eigentümer. Bei einem Wasserschaden können die Kosten schnell in die Zehntausende gehen. Ein umfassender Versicherungsschutz ist daher für alle zu empfehlen – egal, ob Sie zur Miete wohnen oder in Ihrer eigenen Immobilie.

Vorsicht bei einer Mietminderung wegen Wasserschaden

Der Verdacht liegt ja nahe: Sie haben einen Wasserschaden zu beklagen, den Sie nicht einmal verursacht haben und Handwerker müssen anrücken und Trocknungsgeräte aufstellen. Diese laufen die ganze Zeit und machen das Wohnen in Ihrer Wohnung nahezu unmöglich. Ein klarer Fall für eine Mietminderung, oder?

Ganz so einfach ist es leider nicht. Denn es gibt für eine Mietminderung erstmal keine gesetzlichen Anforderungen. Lediglich muss der vertragsgemäße Zustand der Wohnung nicht gegeben sein. Auch über die Höhe schweigt sich das Gesetz aus. Es gibt jedoch mittlerweile viele Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema. Diese finden Sie in unserem Artikel Mietminderung.

Überlegen Sie sich also gut, ob Sie die Miete einfach so mindern möchten. Sollte das nämlich unverhältnismäßig sein, kann Ihnen Ihr Vermieter ziemlich schnell Probleme bereiten – ganz abgesehen von dem dann wohl belasteten Verhältnis. Eine Mietminderung ist also immer eine Einzelfallentscheidung und sollte auf keinen Fall überstürzt werden. Vielmehr sollten Sie auf Kommunikation setzen und das Thema mit Ihrem Vermieter besprechen. Die meisten Vermieter zeigen dann eher Verständnis für Ihre Situation, als wenn Sie sie vor vollendete Tatsachen stellen. Gut zu wissen: In der Regel bekommen Sie aber zumindest die Mehrkosten für den Strom zurück, den die Trocknungsgeräte verbrauchen. Denn diese laufen zumeist rund um die Uhr und verbrauchen viel Energie.