Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Wasserschaden
Bei Eintritt eines Wasserschadens gilt es die Haftungsfrage schnell zu klären. Oft ist die Einschaltung einer Versicherung möglich, da Leitungswasserschäden in verschiedenen Versicherungen mit versichert sind. Der Verursacher des Wasserschadens haftet darüber hinaus für die vom wasser verursachten Schäden.
Was Sie dabei beachten müssen, können Sie meist schon in einem Telefongespräch mit unseren Rechtsanwälten klären. Stand: 10.06.2011
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Wasserschaden
Wasserschaden im Wohnzimmer - Kann eine Mietminderung verlangt werden? Frage: Letzte Woche hatte ich einen Wasserschaden in meinem Wohnzimmer, bei dem etwa 10L Wasser über einen Zeitraum von 4 Stunden durch die Decke in mein Wohnzimmer tropften. Wie sich später herausstellte... Antwort: Sehr geehrter Mandant,der Mieter hat einen Erfüllungsanspruch gem. § 535 BGB auf den vertragsgemäßen Gebrauch. Wird ihm der vertragsgemäße Gebrauch dadurch entzogen, das ...⇒ zum vollständigen Fall