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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Versicherungsvertragsgesetz

Das Privatversicherungsrecht ist gekennzeichnet durch die Entstehung des Versicherungsverhältnisses aufgrund vertraglicher Vereinbarungen. Anwendung auf den Versicherungsvertrag finden die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Handelsgesetzbuch (HGB). Die wichtigste Rechtsquelle des Versicherungsrechts ist jedoch das Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG). Das Versicherungsvertragsgesetz geht als Spezialgesetz den allgemeinen Rechtsvorschriften vor und ergänzt sie. Zum 01.01.2008 ist das neue Gesetz über den Versicherungsvertrag in Kraft getreten, das die Rechtsstellung des Versicherungsnehmers im Vergleich zum alten Gesetz über den Versicherungsvertrag verbessert. Aufgrund des neuen Gesetz über den Versicherungsvertrag ist der Versicherer zur besseren Information und umfassenden Beratung des Kunden verpflichtet. Die gerichtliche Geltendmachung der Versicherungsleistung setzt nicht mehr die Einhaltung einer Klagefrist (früher 6 Monate nach Ablehnung der Leistung durch die Versicherung) voraus. Das Gesetz über den Versicherungsvertrag trifft im allgemeinen Teil Regelungen, die für sämtliche Versicherungszweige gelten. Daneben enthält es gesonderte Bestimmungen für einzelne Versicherungszweige. Das Gesetz über den Versicherungsvertrag setzt die Verwendung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen voraus und setzt diesen durch zwingende oder halbzwingende Bestimmungen Schranken.


Stand: 14.05.2012

   
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