Rechtsberatung Hotline
zur Startseite zum ImpressumKontaktzum Pressebereich
für Anwältefür MitgliederNewsletter bestellenzu den FAQs
Stellenangebote
Anwaltshotline: Sofort telefonische Rechtsberatung E-Mail-Beratung: Rechtsberatung E-Mail Vertragscenter: Download von Verträgen, Musterschreiben und Leitfäden Anwaltssuche: Bundesweite Suche nach Rechtsanwälten und Kanzleien

Telefonische Rechtsberatung zum Thema Versicherungsschutz

Tipps & Service

 

Anrufen ohne 0900-Nr.

 

Mitglied werden

 

Newsletter bestellen

 

Seite empfehlen

 

Zu Favoriten hinzufügen

 

Alle Durchwahlen drucken

 

Login

Durchwahl zum Thema Versicherungsschutz
(Versicherungsrecht; Zivilrecht)
0900-1 875 010-110
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Versicherungsrecht
0900-1 875 010-111
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Zivilrecht
Tüv Service tested Noch mehr Qualität:
Bewerten auch Sie den Anwalt
nach dem Gespräch !

Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Versicherungsschutz

Mit einer Versicherung wird vor verschiedenen Risiken geschützt, vor Haftungsrisiken, Schadensrisiken, Kostenrisiken und Risiken, die das Leben oder den Lebensunterhalt betreffen. Der Versicherungsschutz richtet sich nach der versicherten Gefahr, dem versicherten Interesse (Wertbeziehung einer bestimmten Person zu einem bestimmten Gut, aus der sich das Interesse am Abschluss einer Versicherung ergibt) und dem versicherten Schaden. Risikoausschlüsse schränken die Gefahrtragung ein. Es wird zwischen objektiven und subjektiven Risikoausschlüssen unterschieden.

In der Binnenversicherung werden die versicherten Gefahren in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen abschließend aufgezählt.

Der materielle Versicherungsbeginn bezeichnet den Zeitpunkt des Anfanges der Gefahrtragung des Versicherers. Mit der vollständigen Zahlung der Prämie oder der Erstprämie hat der Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Deckung im Schadensfall gegen den Versicherer. Die Gefahrtragung kann aber auch erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnen, z.B. nach Ablauf einer Wartezeit.

Weitere Fragen zum Versicherungsschutz beantworten Ihnen gerne unsere kompetenten Anwältinnen und Anwälte aus dem Versicherungs- und Zivilrecht. Halten Sie vorliegende Versicherungsverträge zum Gespräch bereit.
Stand: 24.08.2011
Durchwahl zum Thema Versicherungsschutz (Versicherungsrecht)0900-1 875 010-110
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Durchwahl zum Thema Versicherungsschutz (Zivilrecht)0900-1 875 010-111
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Sie sprechen sofort mit einem Rechtsanwalt
Weitere Themen:

Kontoführungsgebühren Bankeinzug Schaden Bankrecht Bankgarantie 
Versicherungsbedingungen Bankvollmacht Haftungsrisiken 
Versicherungsnehmer Zivilrecht Versicherung Kapitalanlagerecht 
Versicherungsrecht Anwälte Lebensunterhalt 
Zum Thema Versicherungsschutz passende Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung

Frage: Ich bekam am 11.12.2009 ein Schreiben von einem Inkassobüro mit der Forderung 187,64 Euro der noch offenen Rechnung einer Firma an Sie zu zahlen. Die Forderung seitens der Firma stammt aus dem Jahre 2001. Kurz...
Antwort: Sehr geehrter Mandant, in Ihrem Fall kommen zwei Möglichkeiten in Betracht. Zum einen könnte die Forderung bereits tituliert sein, d.h. es liegt aus damaliger Zeit ein Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid eines Amtsgerichts vor. Dann käme § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB zur Anwendung mit der Folge eine ...⇒ zum vollständigen Fall



Frage: Ich bekam am 11.12.2009 ein Schreiben von einem Inkassobüro mit der Forderung 187,64 Euro der noch offenen Rechnung einer Firma an Sie zu zahlen. Die Forderung seitens der Firma stammt aus dem Jahre 2001.

Kurze Vorgeschichte: Ich hatte im Jahre 1999 eine Rechtschutzversicherung bei der Firma abgeschlossen. Am 21.05.2001 wurde ich angemahnt weil ich meinen Beitrag nicht von meinem Konto abgebucht werden konnte. Es handelte sich um 77,30 DM. In diesem Schreiben wurde mir auch mitgeteilt, dass bei Nichtzahlung der Versicherungsschutz erlischt und die Versicherung eine fristlose Kündigung ausspricht. Ab diesem Tag habe ich nie mehr etwas von der Firma gehört. Ich gehe davon aus, dass ich die Rechnung damals beglichen habe. Ich kann es allerdings nicht mehr nachweisen! Und ehrlich gesagt weiß ich es auch nicht mehr. Es liegt ja auch schon 8,5 Jahre zurück. Ich gehe ebenfalls davon aus, dass mir die Firma den Rechtsschutz damals gekündigt hat. Auch dies kann ich nicht schriftlich nachweisen. Aber wie schon erwähnt, habe ich bis zum heutigen Tag nie mehr etwas von der Firma gehört.

So, und nun habe ich gestern dieses Schreiben des Inkassobüros bekommen, dass ich 187,64 Euro an Sie überweisen soll.

Das ist doch sehr merkwürdig nach so langer Zeit oder?
Ist die Forderung nicht schon verjährt?

Antwort: Sehr geehrter Mandant,

in Ihrem Fall kommen zwei Möglichkeiten in Betracht. Zum einen könnte die Forderung bereits tituliert sein, d.h. es liegt aus damaliger Zeit ein Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid eines Amtsgerichts vor. Dann käme § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB zur Anwendung mit der Folge einer dreißigjährigen Verjährungsfrist. Zum anderen, also falls der Anspruch der Firma nicht tituliert ist, käme § 195 BGB zur Anwendung mit der Folge, dass der Anspruch nach drei Jahren verjährt. Da die Ansprüche der Firma aus dem Jahr 2001 stammen, wären sie seit 01.01.2005 verjährt. Letzteres erscheint nach dem Schreiben das Inkassobüro am Wahrscheinlichsten. Denn das Inkassobüro droht Ihnen mit der Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Ein solches ist aber nur dann erforderlich, wenn noch kein Titel vorliegt. Liegt kein Titel vor, sind die Ansprüche verjährt. Ferner würden bei Vorliegen eines Titels auch Gerichtskosten und ggf. Anwaltskosten in der Aufstellung auftauchen.

Im Ergebnis sollten Sie das Schreiben das Inkassobüro entweder ignorieren oder aber mitteilen, dass Sie die Einrede der Verjährung erheben und bei Veranlassung eines negativen Schufa-Eintrags Klage dagegen erheben werden. Die Eintragung einer verjährten Forderung in der Schufa wäre nämlich unzulässig und wurde gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen.


Rechtsanwalt Uwe Peters

Einige Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline:
Rechtsanwalt
Dr. Dietmar Breer
Rechtsanwalt
Marc N. Wandt
Rechtsanwalt
Michael Zemann
Rechtsanwältin
Heike Brüggemann
Suche nach
Rechtsbegriffen:
 
Ticker
Deutsche Anwaltshotline
Jura-Ticker für Ihre Seite?
Einfach hier klicken.
Weitere Dienste:
Deutsche Anwaltshotline auf Facebook

Deutsche Anwaltshotline auf facebook
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:

 

Russisch [Русский]

 

Englisch [English]

 

Türkisch [Türkçe]

 

Griechisch [Eλληνικα]

 

Spanisch [Español]

 

Französisch [Français]

 

Deutsch

Vorteile

Weitere Projekte der Deutschen Anwaltshotline: Anwaltsverzeichnis | Deutsches Rechtsforum