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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht kann sich auf eine private Versicherung oder eine Sozialversicherung beziehen.

Das Versicherungsvertragsrecht ist der rechtlichen Regelung der Beziehungen zwischen einem Individualversicherer und seinem Vertragspartner, dem Versicherungsnehmer auf der Grundlage eines zwischen beiden geschlossenen Versicherungsvertrages gewidmet. Das Versicherungsverhältnis ist ein besonderes Schuldverhältnis. Die wichtigsten Versicherungszweige im Privatrecht mit jeweils unterschiedlichen Bedingungen sind die Diebstahl- und Raubversicherung, die Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung, die Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung, die Glasversicherung, die Haftpflichtversicherung, die Hausratversicherung, die Kraftfahrtversicherung, die Krankenversicherung, die Lebensversicherung, die Rechtschutzversicherung, die Reiseversicherung, die technischen Vesicherungszweige, die Tierversicherung, die Transportversicherung, die Unfallversicherung, die Valorenversicherung, die Verkehrshaftungs- und Speditionsversicherung und die Wassersportfahrzeugversicherung.

Bei Sozialversicherungen handelt es sich um öffentlich-rechtliche Pflichtversicherungen. Die Zweige der Sozialversicherung sind die gesetzliche Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, die gesetzliche Arbeitslosenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung.

Bei Fragen rund um das Versicherungsrecht beraten Sie unsere kompetenten und erfahrenen Anwältinnen und Anwälte aus dem Versicherungsrecht gerne. Halten Sie eventuell vorliegenden Versicherungsverträge zum Gespräch bereit.
Stand: 27.07.2011

   
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