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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht kann sich auf eine private Versicherung oder eine Sozialversicherung beziehen.

Das Versicherungsvertragsrecht ist der rechtlichen Regelung der Beziehungen zwischen einem Individualversicherer und seinem Vertragspartner, dem Versicherungsnehmer auf der Grundlage eines zwischen beiden geschlossenen Versicherungsvertrages gewidmet. Das Versicherungsverhältnis ist ein besonderes Schuldverhältnis. Die wichtigsten Versicherungszweige im Privatrecht mit jeweils unterschiedlichen Bedingungen sind die Diebstahl- und Raubversicherung, die Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung, die Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung, die Glasversicherung, die Haftpflichtversicherung, die Hausratversicherung, die Kraftfahrtversicherung, die Krankenversicherung, die Lebensversicherung, die Rechtschutzversicherung, die Reiseversicherung, die technischen Vesicherungszweige, die Tierversicherung, die Transportversicherung, die Unfallversicherung, die Valorenversicherung, die Verkehrshaftungs- und Speditionsversicherung und die Wassersportfahrzeugversicherung.

Bei Sozialversicherungen handelt es sich um öffentlich-rechtliche Pflichtversicherungen. Die Zweige der Sozialversicherung sind die gesetzliche Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, die gesetzliche Arbeitslosenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung.

Bei Fragen rund um das Versicherungsrecht beraten Sie unsere kompetenten und erfahrenen Anwältinnen und Anwälte aus dem Versicherungsrecht gerne. Halten Sie eventuell vorliegenden Versicherungsverträge zum Gespräch bereit.
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Körnersäckchen setzt Mikrowelle in Brand

Nürnberg (D-AH) - Wer nicht lesen kann, muss zahlen: in diesem Fall eine Hausfrau, die laut Urteil des Landgerichts Kleve (Az. 5 S 48/06) auf einem Schaden von 750,17 Euro sitzen bleibt, weil sie die Bedienungsanleitung ihrer Mikrowelle für unwichtig hielt. Dort nämlich stand wortwörtlich, dass keine mit Körnern, Kirschkernen oder Gel gefüllten Kissen in dem Gerät erwärmt werden dürften, da eine erhebliche Brandgefahr bestehe.
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, legte die Frau aber einen mit Körnern gefüllten Beutel zum Aufwärmen des Inhalts darin in die besagte Mikrowelle, die daraufhin Feuer fing und völlig zerstört wurde. Die Gebrauchsanleitung und den wichtigen Satz hatte die Frau offenbar nie gelesen.
Nun ist zwar ein Beutel kein Kissen, aber der Unterschied doch derart marginal, dass bei jedem Benutzer des Geräts sofort die Alarmglocken hätten schrillen müssen. Und wer eine derart klare Warnung missachtet, verhalte sich eben grob fahrlässig.
Das meinten auch die Richter und stellten die Hausratversicherung von jeglicher Leistung frei. Gerade wenn ein technisches Gerät nicht zu seiner ursprünglichen Bestimmung benutzt wird, sondern - wie hier - zu anderen Zwecken, sei das Studium der Gebrauchsanweisung ein Muss. Dass die Frau den Warnhinweis in der immerhin fünfseitigen Gebrauchsanweisung leicht überlesen konnte, ließ das Gericht nicht als Entschuldigung gelten.


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