Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Versicherungsfall
Versicherungsfall ist ein Ereignis, das die Leistungspflicht des Versicherers auslöst. Es ist in den Versicherungsbedingungen und im Versicherungsvertragsgesetz für die einzelnen Versicherungszweige genau festgelegt. Der Versicherer ist nur leistungspflichtig, wenn der Versicherungsfall während der materiellen Dauer des Versicherungsvertrages eingetreten ist.
Problematisch sind Fälle, bei denen der Versicherungsfall nicht plötzlich eintritt, sondern sich über einen längeren Zeitraum erstreckt, wie zum Beispiel bei einer Krankheit. Sowohl die Bestimmung des Beginns als auch des Endes des Versicherungsfalles kann dann - wie zum Beispiel in der Krankenversicherung - schwierig sein. In der Haftpflichtversicherung ist daher nach den Bedingungen der Eintritt des Versicherungsfalles zeitlich in der Weise festgelegt, dass das Schadensereignis dafür ausschlaggebend ist. In der Feuerversicherung kommt es beispielsweise auf den Beginn des Feuers an.
Fragen zum Vorgehen in Ihrem Versicherungsfall bzw. ob ein solcher vorliegt beantworten wir Ihnen gerne. Halten Sie hierzu Ihren Versicherungsvertrag bereit. Stand: 11.09.2008
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