Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Versicherungsbedingungen
Versicherungsbedingungen (auch: Allgemeine Versicherungsbedingungen, Besondere Bedingungen, Zusatzbedingungen, Tarifbedingungen, Klauseln) sind meist Bestandteil des Versicherungsvertrages und unterliegen in der Regel der Inhaltskontrolle. Sie dürfen den Versicherungsnehmer nicht entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligen und müssen transparent sein. Sie können ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers geändert werden, wenn ein wirksamer Änderungsvorbehalt vereinbart wurde.
Fragen zum Versicherungsrecht beantworten Ihnen gerne die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline. Stand: 10.06.2011
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