Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Versicherungen
Versicherungen dienen dem Schutz vor ungewollten und zumeist sehr unverhofft eingetretenen Schäden. Da sich heutzutage nahezu jedes Risiko versichern lässt, werden entsprechend viele Versicherungsverträge abgeschlossen. Probleme treten jedoch selten bei dem Abschluss des Versicherungsvertrages, als vielmehr bei dem Eintritt des Schadenfalles bzw. des Versicherungsfalles auf, dann nämlich, wenn die Versicherung eine Eintrittspflicht für den entstandenen Schaden ablehnt.
Von einem zugelassenen Rechtsanwalt lassen sich in einem ersten Beratungsgespräch bereits viele Fragen zu diesem Themenbereich beantworten.
Stand: 23.03.2011
Durchwahl zum Thema Versicherungen (Versicherungsrecht)
Folgende Urteile zum Thema Versicherungen könnten Sie interessieren
Zusätzliche Krankenkassen-Prämien Nürnberg (D-AH) - Eine Prämie - mal kriegt man sie, mal muss man sie zahlen. Weil eine Betriebskrankasse darunter traditionell das bei Versicherungen von den Kunden abzukassierende Entgelt für die versprochenen Leistungen verstand, musste sie nach einem Bericht der telefonischen Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline ...weiter lesen
Durchwahl zum Thema Versicherungen (Versicherungsrecht)
Nürnberg (D-AH) - Eine Prämie - mal kriegt man sie, mal muss man sie zahlen. Weil eine Betriebskrankasse darunter traditionell das bei Versicherungen von den Kunden abzukassierende Entgelt für die versprochenen Leistungen verstand, musste sie nach einem Bericht der telefonischen Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline jetzt vor Gericht. Das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht untersagte ihr (Az. L 5 KR 86/08 KL), laut eigener Kassensatzung zusätzliche Beiträge für Spezialangebote bei der aufwändigen telemedizinischen Behandlung einzufordern.
Zwar erlaube der Gesetzgeber den Versicherern ausdrücklich zusätzliche Prämienzahlungen für entsprechende Sonderleistungen. Doch damit ist nach Auffassung des Gerichts nur die umgangssprachliche Auslegung als Belohnung von Kassenkunden für die Teilnahme an gesundheitsfördernden oder kostenmindernden Sonderprogrammen gemeint - nicht eine Zusatzbezahlung für deren Inanspruchnahme.
Der Gesetzestext selbst enthalte keine Definition des Begriffs der Prämie. Doch das Versicherungsvertragsgesetz verwende dieses Wort selbstverständlich und ausschließlich nur für das vom Versicherten zu zahlende Entgelt als Gegenleistung für den vertraglichen Versicherungsschutz. Dies entspreche auch dem allgemeinen Sprachgebrauch im Rahmen des deutschen Rechtssystems.
Alleiniger Sinn und Zweck der Regelung sei es aber nun mal, eine Teilnahme der Versicherten an besonderen Versorgungsformen durch Bonuslösungen zu fördern - und nicht, diese durch Zuzahlungen zu verhindern.
Durchwahl zum Thema Versicherungen (Versicherungsrecht)
0900-1 875 010-091
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Sie sprechen sofort mit einem Rechtsanwalt
Einige Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline: