Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Versicherung
Rechtliche Probleme im Bezug auf Versicherungen sind grundsätzlich und schon seit jeher sehr vielgestaltig. Das liegt zum einen daran, dass es eine Vielzahl von verschiedenen Versicherungen gibt, als wohl wichtigste zum Beispiel Lebensversicherungen, Krankenversicherungen, verschiedene Formen von Kfz-Versicherungen, Haftpflichtversicherungen und viele andere mehr.
Weit verbreitet ist die Meinung, dass Versicherungen davon leben, die Leistung nicht zu bezahlen, die sie eigentlich erbringen müssten. Wenn dies vielleicht auch etwas scharf formuliert ist, zeigt der Satz doch auf, warum Probleme mit Versicherungen so häufig auftreten.
Die einzelnen rechtlichen Bereiche, die am meisten Probleme bereiten, sind die Fragen, wann und unter welchen Umständen eine Versicherung gekündigt werden kann, ob und gegebenenfalls welche Prämien zu erheben sind und welche Leistungen die Versicherung im Versicherungsfall zu erbringen hat. Rechtsgrundlagen für die Beurteilung dieser Fragen sind neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) insbesondere das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sowie die jeweils dem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden und auf die jeweilige Versicherungssparte ausgerichteten Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) nebst dazugehöriger Klauseln.
Ein spezialisierter Rechtsanwalt der Deutschen Anwaltshotline wird sie in den meisten Fällen in wenigen Minuten über die Rechtslage sowie das weitere Vorgehen in Ihrem Fall beraten können.
Stand: 23.03.2011
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Frage: In welcher Frist muss eine Kündigung eines Versicherungsvertrages bearbeitet werden?... Antwort: Sehr geehrter Mandant,
vielen Dank für Ihre Rechtsfrage, die ich Ihnen auf der Grundlage der von Ihnen mitgeteilten Sachverhaltsschilderung sowie Ihrer ergänzenden Mitteilung gerne wie folgt beantworte:
Eine allgemeine Frist zur Bearbeitung einer Kündigung oder zur Bestätigung einer durch den Versicherungsnehme ...⇒ zum vollständigen Fall
Frage: In welcher Frist muss eine Kündigung eines Versicherungsvertrages bearbeitet werden?
Antwort: Sehr geehrter Mandant,
vielen Dank für Ihre Rechtsfrage, die ich Ihnen auf der Grundlage der von Ihnen mitgeteilten Sachverhaltsschilderung sowie Ihrer ergänzenden Mitteilung gerne wie folgt beantworte:
Eine allgemeine Frist zur Bearbeitung einer Kündigung oder zur Bestätigung einer durch den Versicherungsnehmer erklärten Kündigung gibt es im VVG (Versicherungsvertragsgesetz) und auch im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) nicht.
Es ist aber zu beachten, dass Sie als Versicherungsnehmer für den rechtzeitigen Zugang einer Kündigung bei dem Versicherer beweispflichtig sind.
Da Sie die Kündigung zum Ablauf der Versicherungsperiode 1.5.2010 bereits jetzt erklärt haben, ist insoweit noch kein konkreter Handlungsbedarf gegeben. Da die Allianz ein großer Versicherer ist, sind auch Reaktionszeiten von vier Wochen und mehr (leider) nichts Ungewöhnliches. Sollten Sie allerdings auch im nächsten Monat nichts von Ihrer Versicherung hören, wäre zunächst ein Anruf bei der zuständigen Betriebsabteilung zu empfehlen, um zu erfahren, ob Ihre Kündigung dort eingegangen ist. Wenn ja, fordern Sie zunächst nochmals fernmündlich eine sofortige schriftliche Bestätigung an. Wenn nein, sollte eine erneute Kündigung mit Zugangsnachweis schriftlich ausgesprochen werden. Bei einer dreimonatigen Kündigungsfrist müsste eine Kündigung spätestens bis zum 1.2.2010 nachweislich bei der Allianz eingegangen sein.
Rechtsanwalt Michael Zemann
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