Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Selbstbeteiligung
Ein prozentual oder auf andere Weise bestimmter bezifferter Betrag jedes versicherten Schadens oder einer bestimmten Art von Schäden, den der Versicherer aufgrund einer Vereinbarung nicht zu ersetzen hat.
Es handelt sich um eine bewusst vereinbarte Unterversicherung. Die Selbstbeteiligung ist in der Regel je Versicherungsfall zu berücksichtigen. Andere Vereinbarungen sind aber möglich, zum Beispiel in der Krankenversicherung die Berechnung auf ein Jahr.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 21.04.2011
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