Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Krankentagegeldversicherung
Die Krankentagegeldversicherung bietet Schutz gegen Versdienstausfall privat Versicherter als Folge von Krankheiten oder Unfällen, soweit dadurch Arbeitsunfähigkeit verursacht wird. Sie ist in § 192 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und in den Versicherungsbedingungen für die Krankentagegeldversicherung geregelt. In den Versicherungsbedingungen ist sie als eine Summenversicherung mit Elementen einer Schadenversicherung konzipiert. Es wird nicht der konkret entstandene Schaden ersetzt, sondern der Versicherer verpflichtet sich zum Einsatz einer bestimmten vereinbarten Geldsumme (abstrakte Bedarfsdeckung). Die Regelungen in der Krankentagegeldversicherung sind kompliziert, einige davon unwirksam. Die anwaltliche Beratung erfordert in diesem Bereich Fingerspitzengefühl und viel Erfahrung. Das soziale Element spielt eine große Rolle. Immer wieder vorkommende Probleme sind unter anderem das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit, das Ende der Versicherungsfähigkeit durch Berufsaufgabe, Herabsetzung des Krankentagegeldes, außerordentliche Kündigung, Melde-, Nachweis, Auskunfts- und Untersuchungsobliegenheit sowie der Aufenthalt in gemischten Krankenanstalten.
Fragen hierzu beantworten Ihnen unsere Anwälte aus dem Versicherungsrecht. Stand: 11.09.2008
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