Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Kaskoversicherung
Wer sich wegen eventueller zukünftiger Schäden am eigenen Fahrzeug absichern will, muss für sein Kraftfahrzeug eine Kaskoversicherung abschließen. Bei einer Beschädigung oder Zerstörung oder bei einem Verlust des eigenen Wagens kommt die Kaskoversicherung auf, soweit der Schaden durch ein vertraglich vereinbartes Ereignis verursacht wurde. Es gibt die Möglichkeit des Abschlusses einer Teilkaskoversicherung und einer Vollkaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung ist dabei im Regefall günstiger als die Vollkaskoversicherung, beinhaltet dafür aber auch einen eingeschränkten Versicherungsschutz.
Während die Teilkasko bei: Brand, Explosion Entwendung Elementarschäden Wildschäden Glasbruch Kurzschluss an Kabeln
aufkommt, umfasst die Vollkasko darüber hinaus auch noch folgende Fälle: selbstverschuldeter Unfall mut- oder böswillige Beschädigung
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Stand: 31.05.2010
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