Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Kaskoversicherung
Wer sich wegen eventueller zukünftiger Schäden am eigenen Fahrzeug absichern will, muss für sein Kraftfahrzeug eine Kaskoversicherung abschließen. Bei einer Beschädigung oder Zerstörung oder bei einem Verlust des eigenen Wagens kommt die Kaskoversicherung auf, soweit der Schaden durch ein vertraglich vereinbartes Ereignis verursacht wurde. Es gibt die Möglichkeit des Abschlusses einer Teilkaskoversicherung und einer Vollkaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung ist dabei im Regefall günstiger als die Vollkaskoversicherung, beinhaltet dafür aber auch einen eingeschränkten Versicherungsschutz.
Während die Teilkasko bei: Brand, Explosion Entwendung Elementarschäden Wildschäden Glasbruch Kurzschluss an Kabeln
aufkommt, umfasst die Vollkasko darüber hinaus auch noch folgende Fälle: selbstverschuldeter Unfall mut- oder böswillige Beschädigung
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Stand: 31.05.2010
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Nürnberg (D-AH) - Wer sich für seine Buddelei statt diverser Schippen aus dem Baumarkt lieber gleich einen richtigen Bagger mietet, der sollte sich bei der Übergabe aber auch davon überzeugt haben, dass das fremde Großgerät richtig versichert ist und er es wirklich fehlerfrei bedienen kann. Sonst müssen Mieter und Fahrer des Baggers nach einem Unfall durch einen Bedienungsfehler für den Schaden in voller Höhe alleine aufkommen. Das hat in einem jetzt veröffentlichten aktuellen Urteil das Landgericht Coburg entschieden (Az. 23 O 96/07).
Wie telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, ging es bei dem Rechtsstreit um Reparaturkosten in Höhe von rund 15.000 Euro. Die waren angefallen, nachdem bei Erdarbeiten mit einem gemieteten Bagger die Schaufel fatalerweise so weit eingefahren wurde, dass ihre Zähne von unten in die Fahrerkabine schlugen und sie eindrückten. Glücklicherweise konnte Fahrer den Bagger gerade noch anhalten, bevor die Schaufelzähne seine Beine erreichten. Der Vermieter des Baggers wollte nun von der Mieterin und ihrem Helfer, der das dabei beschädigte Gerät gefahren hatte, die Reparatur voll bezahlt haben, was die beiden verweigerten. Sie hätten sich darauf verlassen, dass für den Miet-Bagger eine Kaskoversicherung abgeschlossen sei und eine Schutzvorrichtung eine solche Beschädigung der Kabine durch die eigene Schaufel verhindern würde.
Hinterher sei man immer schlauer, bestätigten ihnen die Coburger Richter. Aber ohne ausdrückliche Nachfrage beim Vermieter hätten sie sich weder auf die Kaskoversicherung noch auf einen Schutzmechanismus für die Kabine verlassen dürfen den Urteilsspruch. Die eigentliche Mieterin des Baggers muss für die Beschädigung durch den Fahrer aufkommen, weil sie diesen mit dem fremden Gerät hat arbeiten lassen. Der Bekannte jedoch ist schadensersatzpflichtig, weil er den Bagger durch einen eigenen Bedienungsfehler beschädigte.
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