Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Hausratversicherung
Schäden am Hausrat durch Leitungswasser, Sturm, Feuer, Hagel , Einbruchsdiebstahl, Raub und Vandalismus können durch eine Hausratversicherung versichert werden. Beitragsmäßig übernimmt die Hausratsversicherung je nach Versicherungsdeckung und Wert des Hausrats nur einen bestimmten Teil. Beträgt der Wert des Hausrats 50.000 ? und die Versicherungsdeckung 50.000 ?, so beläuft sich die Übernahme auf 5/8 vom Schaden, max. jedoch in Höhe von 50.000 ?.
Für die Hausratsversicherung gelten die Allgemeinen Hausratsversicherungsbedingungen (VHB 2000).
Weitere Fragen zu Ihrer Hausratversicherung beantworten Ihnen gerne unsere Kooperationsanwältinnen und -anwälte aus dem Versicherungsrecht. Halten Sie eventuell vorliegende Versicherungsverträge zum Gespräch bereit.
Stand: 05.08.2011
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