Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Elementarschäden
Unter Elementarschäden verstehen die Versicherungen neben Überschwemmungen auch Schäden durch Erdbeben, witterungsbedingten Rückstau, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbruch.
In der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung sind in der Regel die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert (in der Hausratsversicherung zusätzlich Einbruchsdiebstahl, Raub und Vandalismus). Wenn der Versicherte ergänzend eine Erweiterung des Versicherungsschutzes auf "Elementarschäden" vereinbart (erweiterte Elementarschadenversicherung) sind zusätzlich auch Schäden abgedeckt, die durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch entstehen. Die versicherten Gefahren können je nach Versicherungsgesellschaft variieren.
Stand: 13.09.2010