Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Zebrastreifen
Der Zebrastreifen wird im Straßenverkehrsrecht als Fußgängerüberweg bezeichnet. Die betreffende Vorschrift der Straßenverkehrsordnung ist eine sogenannte Schutzvorschrift, durch welche lediglich Fußgänger geschützt werden sollen. Wird diese Schutzvorschrift, etwa durch forsches Heranfahren an eine Zebrastreifen missachtet, so drohen neben einer Geldbuße auch 4 Punkte.
Eine Rolle spielt der Zebrastreifen auch im Strafrecht. Dort ist geregelt, dass derjenige den Straßenverkehr gefährdet, welcher an Fußgängerüberwegen falsch fährt. Was darunter zu verstehen ist und ob der Tatbestand verwirklicht worden ist, ist im Einzelfall zu überprüfen.
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Stand: 19.10.2010