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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Wiederzulassung

Wer als Kfz-Halter ein stillgelegtes Kraftfahrzeug im ehemaligen Zulassungsbezirk wieder zulassen will, muss folgende Dokumente bei der Zulassungsstelle des Straßenverkehrsamtes vorlegen:
Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
Abmeldebestätigung oder Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) mit Stilllegungsvermerk
Personalausweis oder Reisepass des zukünftigen Halters
bei Vertretung des Fahrzeughalters werden zusätzlich eine Vollmacht und der Personalausweis oder Reisepass des Vertreters benötigt sowie eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Versicherungsbestätigung bzw. elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) der Kfz-Versicherung
den Nachweis (Abmeldebescheinigung oder Bericht der letzten Hauptuntersuchung) über die gültige Hauptuntersuchung und die Prüfbescheinigung der letzten Abgasuntersuchung
sollte es sich zudem bei der Nutzung des Fahrzeuges um ein Firmenfahrzeug handeln, wird ein Handelsregisterauszug oder eine Gewerbeanmeldung benötigt
sollte der Fahrzeughalter noch minderjährig sein, wird eine Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente benötigt
die Kennzeichenschilder, falls noch vorhanden
Auf Wunsch ist auch die Zuteilung eines neuen Kennzeichens möglich.
Es ist § 21 StVZO zu beachten. Danach erlischt die Betriebserlaubnis, wenn das Fahrzeug länger als 7 Jahre stillgelegt war. Eine Wiederzulassung des Kfz erfordert dann eine Vollabnahme durch den TÜV.

Weiteres hierzu erfahren Sie von den Rechtsanwälten der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 31.05.2010

   
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